Unsere AGB für Mietraum / Kursbuchung

Die ersten AGB gelten für Mietraumkunden. Direkt im Anschluss - nach der Trennlinie - folgen die AGB für unsere Workshops und Kursbuchungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Bäämtation – der Mietraum für dein Ding

§ 1 Geltungsbereich

  1. Vertragspartner für Mieter des Raumes „Bäämtation“, Bahnhofstraße 9, 72644 Nürtingen sowie angebotene Zusatzleistungen und Equipment ist Yusuf Paylar, Reinhardstr. 43, 72649 Wolfschlugen, Telefon 07022/250260,
    E-Mail: hallo@baamtation.de (im folgenden kurz „Vermieter“).

  2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung des Raumes inkl. Zusatzleistungen an den Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“ genannt.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung 

  1. Jede Reservierung oder Buchung wird mit der schriftlichen Bestätigung per E-Mail für beide Seiten bindend. Alle Angebote sind freibleibend.

  2. Ist der Auftraggeber/Besteller nicht der Kunde selbst oder wird vom Kunde ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

  3. Die für die Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, etc. hat der Kunde auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich GEMA-Gebühren, o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat er auf Verlangen nachzuweisen.

  4. Die für die Veranstaltungsräume geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch den Kunden eingehalten werden. Der Vermieter kann zur Einhaltung Weisungen erteilen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen im Sinne von § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% angehoben werden.

  3. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. 

§ 4 Rücktritt Vermieter

  1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls...

    • höhere Gewalt wie Krankheit oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

    • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.

    • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Bäämtation in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

  3. Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

  4. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen den Vermieter, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

§ 5 Rücktritt des Kunden

  1. Tritt der Kunde von seinem schriftlichen Auftrag zurück, werden folgende Gebühren fällig/gilt folgende Berechnung (Ausnahme sind abweichend, festgehaltene Klauseln im schriftlichen Vertrag):
    Schriftliche Absage unabhängig vom Zeitpunkt: 100,00 Euro netto Bearbeitungsgebühr.
    Schriftliche Absage ab 4 Monate vor Buchung: 90% der Kosten werden berechnet.
    Schriftliche Absage ab einen Monat vor Buchung: 100% der Kosten werden berechnet

  2. Die Vermietung erfolgt zu dem in der Buchung zu benennenden Preis, für den dort festgelegten Zeitraum sowie mit den in der Buchung vereinbarten Zusatzleistungen, soweit diese frei wählbar sind.

§ 6 Nutzungsbedingungen 

  1. Das Nutzungsrecht steht ausschließlich dem Kunden oder dessen Kunden zu. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der nachstehenden Nutzungsbedingungen („Hausordnung“).
    Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass seine Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, die sich in den Räumlichkeiten befinden, die Nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten.

  • Die Räume werden in gereinigtem Zustand und mit den jeweils vorhandenen Einrichtungsgegenständen vermietet. Ein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände besteht nicht.

  • Der Kunde hat sich zu Beginn der Mietzeit von der Ordnungsmäßigkeit der Mietsache zu überzeugen. Wird die Ordnungsmäßigkeit der Mietsache nicht bei der Übergabe gerügt, so gilt sie als vom Kunden anerkannt.

  • Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände und des technischen Geräts erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten von Bäämtation. Außerhalb der Räumlichkeiten ist das Aufhalten der Personen absolut tabu.

  • Die Benutzung von Sand, Kunstschnee o.ä. ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.

  • Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Räumlichkeiten, des Equipments oder der Einrichtungsgegenstände oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. Anbringen von Nägeln o.ä. auf dem Boden oder an den Wänden, brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer) ist untersagt.

  • Eine Veränderung der Mietsache ist untersagt.

  • Der vertragswidrige Gebrauch ist ausgeschlossen.

  • Der Vermieter behält sich das Hausrecht vor und ist berechtigt, die Räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch seine Beauftragte zu betreten.

  • Bei Nicht kommerzieller/redaktioneller Nutzung muss Bäämtation bei jeder Veröffentlichung des Outputs oder auch Making Of, Snaps, Storys etc. seitens des Kunden und seines Teams. genannt (print und web), getaggt (Social Media) und verlinkt (Website/Blog/Social Media) als Location genannt werden. Sollte dies versäumt werden behält sich Bäämtation vor, den kommerziellen Tagessatz entsprechend nachzufordern.

  • Die Lautstärke bei Miete muss auf normale Hauslautstärke begrenzt sein. Bei Beschwerde der im Haus lebenden Anwohner muss Folge geleistet werden.

  • Der entstandene Müll muss vom Mieter wieder beseitigt und mitgenommen werden. Andere Regelungen können in Absprache getroffen werden.

  • Die laut Vereinbarung angegeben Anzahl der Personen darf nicht überschritten werden. Sollte diese sich erhöhen muss vorher eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter erteilt werden. Evtl. erhöht sich die Kaution entsprechend.

§ 7 Konkurrenzausschluss
(1) Bäämtation ist eine Tochterfirma von Bäämbox Photobooth (Fotobox-Anbieter). Events bei denen Fotoboxen von Mitwettbewerbern im Mietraum im Einsatz sind (unbabhängig vom Umfang), sind grundsätzlich nicht erlaubt bzw. bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

§ 8 Zusätzliche Leistungen und Kosten

  1. Zusätzliche Leistungen und Kosten sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Sie werden gesondert nach der jeweils gültigen Preisliste, einsehbar auf der Webseite www.baamtation.de oder nach Vereinbarung berechnet.

  2. Soweit der Vermieter dem Kunden Gegenstände von Dritten verschafft und zur Verfügung stellt, werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich einer zu vereinbarenden Handlingfee in Rechnung gestellt.

  3. Die Kosten für abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zuzüglich einer Handlingfee in Rechnung gestellt.

§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden im Bäämtation. Der Vermieter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Vermieter ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Vermieter abzustimmen. Werden durch das Anbringen/ Ausstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Kunde die Renovierungs-/ Reparaturkosten. 

  3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Vermieter die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. 

  4. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Vermieter für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter der eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 10 Haftung des Kunden für Schäden

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude, im Raum oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.

  2. Der Vermieter kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine andere, wirksame, wie sie die Vertragspartner bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.

  3. Gerichtsstand ist Nürtingen.

Stand: 5. Februar 2020


Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Bäämtation – der Mietraum für dein Ding (Workshop- und Kursbuchung)

§ 1 Anbieter, Einbeziehung der AGB

(1) Vertragspartner für die von „Bäämation“ angebotenen kreativen Kurse und Workshops (im folgenden kurz „Veranstaltungen“) ist
Yusuf Paylar, Reinhardstr. 43, 72649 Wolfschlugen, Telefon 07022/250260,
E-Mail hallo@baamtation.de (im folgenden kurz „Anbieter“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage jeder Veranstaltungsbuchung zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Teilnehmer. Sie sind in der aktuellen Fassung einsehbar auf der Website „www.baamtation.de“.

§ 2 Teilnahmebedingungen und Leistungsumfang

(1) Das Mindestalter der Teilnehmer an Kursen und Workshops des Anbieters beträgt 18 Jahre. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten und in Rücksprache mit dem Anbieter ist die Teilnahme ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.

(2) Für die Kommunikation mit dem Anbieter muss der Teilnehmer per E-Mail erreichbar sein.

(3) Der genaue Leistungsumfang jedes Kurses/Workshops ist auf der Homepage „www.baamtation.de“ beschrieben. Eine Umbuchung von Leistungen ist nur mit Zustimmung des Anbieters möglich. Der Anbieter kann die Zustimmung zu einer Umbuchung von der Zahlung einer angemessenen Aufwandspauschale (i.d.R. 5 €) abhängig machen.

§ 3 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen des Anbieters erfolgt online auf der Website „www.baamtation.de“ über das dort hinterlegte Anmeldetool.

(2) Der Anbieter bestätigt mit dem ausgefüllten Anmeldeformular den Vertragsabschluss per E-Mail (Vertragsbestätigung). Dem Teilnehmer wird empfohlen, die E-Mail mit der Vertragsbestätigung aufzubewahren.

(3) Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet bei großer Nachfrage über die Teilnahme bei einer Veranstaltung.

(4) Organisatorische Maßnahmen gibt der Anbieter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail bekannt:

  • wenn die Veranstaltung nicht planmäßig stattfindet, 

  • wenn die Veranstaltung belegt ist und der Teilnehmer in die Warteliste aufgenommen wird, 

  • wenn ein Zusatzkurs eingerichtet wird, 

  • wenn sich Termine oder Veranstaltungsort ändern 

  • oder wenn ein Kurs ausfallen muss. 

§ 4 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

(1) Die Teilnahmegebühr ist 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(2) Ohne Zahlung des gesamten Teilnahmepreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

(3) Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Paypal und Vorauskasse zur Verfügung.

§ 5 Rücktrittsvorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl

(1) Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, 

  • wegen zu geringer Beteiligung 

  • wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird, 

  • wenn die Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre des Anbieters liegen (z.B. Krankheit) ausfällt und keine Ersatzkursleitung gestellt werden kann,

  • wenn ein sonstiges nicht vorhersehbares durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindendes Leistungshindernis besteht, und der Anbieter das Hindernis nicht selbst schuldhaft herbeigeführt hat. 

(2) In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet, soweit noch keine Leistungen erbracht worden sind. Andernfalls erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung. Weitergehende Ansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen. 

§ 6 Ausschluss

(1) Der Anbieter kann Teilnehmer von einer Veranstaltung ausschließen, wegen

  • gemeinschaftswidrigem Verhaltens in der Veranstaltung trotz vorangehender Ermahnung und Androhung des Ausschlusses, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebs durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Ermahnung,

  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten des Anbieters, 

  • Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität,

  • Missbrauchs der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,

  • beträchtlichen Verstößen gegen die Hausordnung. 

§ 7 Kündigung durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen. In diesem Fall stehen dem Anbieter als pauschale Aufwandsentschädigung folgende Ansprüche gegen den Teilnehmer zu:

Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% des Teilnahmepreises
Rücktritt bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Teilnahmepreises
Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnahmepreises
Rücktritt bis ein Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Teilnahmepreises
Rücktritt am Veranstaltungstag: 100% des Teilnahmepreises

(2) Der Teilnehmer hat das Recht, nachzuweisen, dass dem Anbieter aus der Kündigung des Teilnehmers geringere Aufwendungen entstanden sind (z.B. bei Stellung einer Ersatzteilnehmerin).

(3) Soweit der Teilnehmer die Teilnehmergebühr bereits an den Veranstalter gezahlt hat, wird der Differenzbetrag zwischen der zu leistenden Aufwandsentschädigung und dem gezahlten Teilnahmepreis an den Teilnehmer zurückerstattet

(4) Die Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht verbindlich. Das Fernbleiben bei einer Veranstaltung oder Nichteinlösen der Lastschrift gilt nicht als Rücktritt.

§ 8 Haftung

(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, ist wie folgt eingeschränkt: Der Anbieter haftet nur im Falle Vorsatzes und grobe Fahrlässigkeit seiner Kursleiter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine schuldhafte Verletzung von Pflichten handelt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten). Der Haftungsausschluss gilt ferner auch nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmenden. 

(2) Der vorstehende Haftungsausschluss gilt in gleichem Umfang zugunsten der Kursleiter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. 

(3) Bei Verlust oder Diebstahl von Gegenständen in Veranstaltungsräumlichkeiten übernimmt der Anbieter keine Haftung.

§ 9 Urheberschutz und Lizenzrechte

(1) Fotografieren, Filmen  oder Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach vorheriger Rücksprache gestattet. Hierzu wird den Teilnehmern ein separates Dokument vor Ort ausgehändigt. 

(2) Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Anbieters nicht vervielfältigt werden.

§ 10 Datenschutzhinweise

(1) Der Anbieter erhebt und verarbeitet die vom Teilnehmer im Rahmen seiner Buchung eingegebenen Daten zum Zwecke der Vertragsbearbeitung und -erfüllung. Dazu gehören Vor- und Nachname, die Adressdaten, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer des Kunden.

(2) Der Anbieter verarbeitet diese Daten elektronisch zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, insbesondere für die Rechnungstellung und die Verbuchungen von Zahlungen.

(3) Der Anbieter hält die Daten gespeichert, bis alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag vollständig erledigt und die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten für den Anbieter abgelaufen sind.

(4) Nach Absprachen mit dem Kunden kann der Datensatz beim Anbieter verbleiben zwecks Übersenden von Informationen über weitere Kurse, Neuheiten und Angebote von Bäämtation etc.

(5) Der Teilnehmer kann vom Anbieter jederzeit Auskunft verlangen über die Daten, die er über den Teilnehmer gespeichert hat. Ferner kann der Teilnehmer jederzeit die Berichtigung fehlerhafter Daten verlangen. Verantwortliche Stelle für den Datenschutz ist der in § 1 Absatz 1 genannte Person.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Das Recht gegen Ansprüche des Anbieters aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen den Anbieter sind nicht abtretbar.

(3) Gerichtsstand ist Nürtingen.

Stand: 5. Februar 2020